Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieser AGB (international) sowie der Verzicht auf deren Geltung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch im Hinblick auf einen möglichen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Für Kaufverträge gelten ergänzend zu den Regelungen unter A. Generelle Bestimmungen folgende Regelungen, wobei die besonderen Bestimmungen dieses Abschnitts im Falle widersprechender Regelungen Vorrang genießen.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Eine Teillieferung ist insbesondere dann nicht unzumutbar, wenn die Teillieferung für den Kunden bestimmungsgemäß verwendbar und die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden durch die Teillieferung kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
Für Werkverträge gelten ergänzend zu den Regelungen unter A. Generelle Bestimmungen folgende Regelungen, wobei die besonderen Bestimmungen dieses Abschnitts im Falle widersprechender Regelungen Vorrang genießen.
Spectra ist berechtigt, vertraglich geschuldete Leistungen teilweise oder ganz durch Dritte zu erbringen.
Aufwendungen der Nacherfüllung übernimmt Spectra im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen. Mehraufwendungen der Nacherfüllung die dadurch entstehen, dass die Ware an einen anderen als den ursprünglichen Ort der Verwendung verbracht wird, übernimmt Spectra nicht.
Stand: Februar 2018